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Zwar beschreibt § 86 StGB das Verbreiten von Propagandamittel verfassungswidriger und terroristischer Organisation und stellt die Verbreitung unter Strafe; jedoch ist es im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot nicht möglich jegliche mehrdeutige Symbolgebung unter Strafe zu stellen.
Ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen. Schreiben Sie mir und meinem Team einen Brief oder eine E-Mail.
Ich hätte Frau Brosius-Gersdorf sehr gerne zur Verfassungsrichterin gewählt und bin nach wie vor der Auffassung, Sie wäre eine sehr gute Wahl für das Bundesverfassungsgericht. Die Hetzkampagne gegen sie finde ich unerträglich und bedaure es außerordentlich, dass sie sich nun dazu entschieden hat ihre Kandidatur zurückzuziehen.
Ich habe keine Zweifel an der Eignung von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf für das Amt der Bundesverfassungsrichterin und werde entsprechend abstimmen.
Zu dieser Thematik möchte ich auf meine Antwort vom 30. Juli 2025 auf Abgeordnetenwatch verweisen. Diese können Sie hier einsehen .
Zu dieser Thematik möchte ich auf meine Antwort vom 30. Juli 2025 auf Abgeordnetenwatch verweisen. Diese können Sie hier einsehen .