Frage von Elke Z. • 26.09.2021

Antwort ausstehend von Klaus Lederer parteilos
Wenn es nach uns ginge, wäre die zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz von 48 auf 40 Stunden pro Woche zu senken und Ausnahmen von der täglichen Höchstarbeitszeit zu begrenzen.
Meine längere Abwesenheit bei Abstimmungen war krankheitsbedingt und wurde stets den entsprechend zuständigen Stellen im Deutschen Bundestag und meiner Bundestagsfraktion gemeldet.
Nein.