
Zum Thema Widerspruch kann ich Ihnen sagen, dass es nicht nötig ist, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen.
Zum Thema Widerspruch kann ich Ihnen sagen, dass es nicht nötig ist, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen.
Mit dem ausgearbeiteten Gesetzentwurf des BMI wird die amtsangemessene Besoldung auch auf Bundesebene sichergestellt.
Die Bundesregierung ist weiterhin bestrebt, die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zur amtsangemessenen Alimentation auch auf Bundesebene umzusetzen und das Besoldungsrecht entsprechend anzupassen.
Bei dem von Ihnen beschriebenen Umstand handelt es sich um das Phänomen des „Fachkräfteparadoxes“.
Gleichwohl ist vorgesehen, dass, auch wenn das Gesetz erst im kommenden Jahr beschlossen wird, alle Besoldungsberechtigten Nachzahlungen ab dem Jahr 2021 erhalten sollen.
Die Jahressonderzahlung an Beamtinnen und Beamte wird in das Grundgehalt monatlich eingerechnet.