Aktivrente: Sollen Soloselbständige davon ausgenommen werden?
Sehr geehrter Herr Pantisano,
ich lebe in Stuttgart und bin als Angehöriger der freien Berufe als Soloselbständiger tätig. Die aktuelle Regierung plant ab 2026 die sog. "Aktivrente". Nun habe ich einer Nachrichtenmeldung des Deutschlandfunk entnommen, dass Soloselbständige "wegen rechtlicher Probleme" nicht berücksichtigt werden sollen. Stimmt das so? Wenn ja, wüsste ich gerne, welche rechtlichen Probleme gemeint sind.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Chritoph W.
Sehr geehrter Herr W.,
wir als Linke lehnen die "Aktivrente" ab. Sie ist (1) eine unzureichende Maßnahme gegen Altersarmut und zwingt (2) viele Menschen über das Rentenalter hinaus zu arbeiten. Dass Menschen nach jahrzehntelangem Schuften auf dem Bau oder im Krankenhaus einfach weiterarbeiten sollen, geht komplett an der Realität vorbei und zeigt, wie wenig Respekt die zukünftige Regierung vor der Lebensleistung dieser Menschen hat
Wir fordern u.a.:
- Die gesetzliche Rente muss den Lebensstandard sichern. Als Sofortmaßnahme wollen wir das gesetzliche Rentenniveau auf 53 Prozent anheben.
- Beschäftigte müssen ab 65 abschlagsfrei in die Rente gehen können, sowie mit 60 Jahren nach 40 Beitragsjahren. Kein Arbeiten bis zum Umfallen! Keine weitere Erhöhung der Regelaltersgrenze!
- Niemand soll sich nach einem langen Arbeitsleben sorgen darüber machen, ob am Ende des Monats noch Geld für den Wocheneinkauf übrig ist. Deshalb wollen eine solidarische Mindestrente von 1.400 Euro.
- Auch Beamte, Politiker*innen und Selbstständige sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Wir machen sie zu einer Solidarischen Erwerbstätigenversicherung.
Über die Ausgestaltung durch die Regierung können wir aktuelle noch wenig sagen.

