
Auch nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist ein früherer Sozialleistungsbezug kein Ausschlussgrund.
Auch nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist ein früherer Sozialleistungsbezug kein Ausschlussgrund.
Mein Kenntnisstand ist, dass das Verfahren leider noch andauert. Der Abstimmungsprozess innerhalb der Bundesregierung schreitet aber voran und die Verbändeanhörung wird eingeleitet sowie der Entwurf entsprechend veröffentlicht. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass die Bundesregierung sich in absehbarer Zeit auf einen Gesetzentwurf einigen wird.
Die CDU setzt sich schon seit langer Zeit und wird dies auch weiterhin tun.
Wertschätzung des Berufs verbessern, Aus- und Weiterbildung sowie Arbeitszeitmodelle modernisieren, Bürokratie abbauen. Es gibt viel zu tun.
Die Linke ist da – und sie bleibt da.