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Frage von Petra F. •

Bleibt die Rente mit 63 Jahren mit einem Rentenabschlag von 0,3% mtl. auch für 2030 bestehen, wenn diese sozialverträglich bereits mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde? Und auch der Minijob für alle?

Sehr geehrter Herr Gysi, mit großer Sorge verfolge ich die aktuellen Rentendiskussionen, denn ich habe schon 2020 einen Vertrag mit meinem Arbeitgeber (Norddeutsche Landesbank) abgeschlossen, dass ich mit Übergangsbezügen ab 2022 aus dem aktiven Arbeitsleben austrete und ab meinem 63. Lebensjahr, das ist der 31.05.2030, mit Abzügen in Rente gehe. Mit diesem sozialverträglichen Angebot des Arbeitgebers wurde eine große Kündigungswelle verhindert. Von der BaFin gab es die Verpflichtung fast die Hälfte der Mitarbeiter abzubauen, das entsprach mehr als 2000 Mitarbeitern. Ich stehe mit meinen Sorgen bzgl. der vorgezogenen Rente also nicht alleine dar.

Erschwerend kommen noch die Diskussionen um die Abschaffung von Minijobs für alle hinzu, ich bin kein Student mehr und noch kein Rentner. Allein von den Übergangsbezügen der NORD/LB kann ich als ehemalige Teilzeitkraft nicht leben, darum war für mich klar, ich werde zusätzlich einen Minijob annehmen. Nun soll beides wegfallen? Bitte nicht!

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Antwort von Die Linke

Sehr geehrte Frau F.,

Ihre Nachricht vom 4. September hat mich erreicht.

Das Problem hinsichtlich der Rente besteht darin, dass die genauen gesetzlichen Bestimmungen noch nicht verabschiedet sind. Das müssen wir abwarten, bevor ich Ihnen eine letzte Auskunft geben kann. Da Sie allerdings mit Abschlägen mit 63 Jahren in Rente gehen wollen, steht dem nichts entgegen. Vor allem wollen sie verhindern, dass man nach 45 Jahren vor Erreichen des 67. Lebensjahres ohne Abzüge in Rente gehen kann. Wichtig ist ihnen, dass dann eben Abzüge vorgenommen werden können. So wollen sie bei der Rentenkasse sparen. 

Wenn Sie allerdings für die Zukunft einen Minijob vereinbart haben, kann das schief gehen. Wenn die Minijobs abgeschafft sind, bedeutet es, dass Sie nur noch Arbeitsverhältnisse eingehen dürfen, die auch sozialversicherungspflichtig, wahrscheinlich auch lohnsteuerpflichtig, sind. 

Mit freundlichen Grüßen

 

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