
Ich würde mich für drei zentrale Themen einsetzen:
Ich würde mich für drei zentrale Themen einsetzen:
Wenn Sie im Jahr 2058 oder später in Rente gehen werden, müssen Sie Ihre Rente grundsätzlich voll versteuern. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Für alle, die bis 2057 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss.
Wenn Sie im Jahr 2058 oder später in Rente gehen werden, müssen Sie Ihre Rente grundsätzlich voll versteuern. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Für alle, die bis 2057 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss.
Wenn Sie im Jahr 2058 oder später in Rente gehen werden, müssen Sie Ihre Rente grundsätzlich voll versteuern. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Für alle, die bis 2057 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss.
Ihr Eindruck ist auch mein Eindruck. Andererseits habe ich aber gehört, dass der Generalbundesanwalt sehr ernsthaft ermitteln, nur das Interesse der Politik wohl rückläufig ist.
Ihr Eindruck ist auch mein Eindruck. Andererseits habe ich aber gehört, dass der Generalbundesanwalt sehr ernsthaft ermitteln, nur das Interesse der Politik wohl rückläufig ist.