Antwort 31.07.2026 von Eva Viehoff BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für Ihren Hinweis zu §13 bin ich sehr dankbar und werde ihn in die anstehenden Beratungen und meine Entscheidungsfindung einbeziehen.
Für Ihren Hinweis zu §13 bin ich sehr dankbar und werde ihn in die anstehenden Beratungen und meine Entscheidungsfindung einbeziehen.
Meine Entscheidung über die Novellierung werde ich vom endgültigen Gesetzestext und den Ergebnissen der parlamentarischen Beratung abhängig machen. Die Landesregierung muss überzeugend darlegen, wie sie den Schutz bislang nicht eingetragener Bodendenkmale sicherstellen will.
Daher erfolgt zunächst nur die Berechnung für die Zeit ab 2026. Im nächsten Schritt soll nach Verabschiedung des Gesetzes auch die Rückrechnung für die Zeit vor 2026 erfolgen.

Erst nach dem Zusammenbruch der Regierungskoalition oder nach der Bundestagswahl 2029 könnte es sich ändern