Haben Sie vor bei der Novellierung des NDSchG der Änderung des §13 zuzustimmen und damit den Verlust von bis zu 80% niedersächsischer Bodendenkmäler zu riskieren?
Sehr geehrte Frau Camuz,
die niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) beschlossen. Unter § 13 soll dann die Genehmigungspflicht für Erdarbeiten auf die Stellen beschränkt werden, die im Verzeichnis der Kulturdenkmale eingetragen sind. In Diesem sind aktuell niedersachsenweit nur etwa 20 % aller bekannten arch. Fundstellen eingetragen, meist obertägig Sichtbare. Nicht im Verzeichnis enthalten sind Bodendenkmäler wie z.B. Gräberfelder, jungsteinzeitliche Erdwerke etc. Erdarbeiten an diesen bekannten Bodendenkmälern könnten nicht mehr beauflagt und damit ohne wissenschaftliche Begleitung zerstört werden. Ungeschützt blieben auch alle bisher unbekannten Fundstellen.
Der Verlust an historischem Kulturgut wäre nicht in Worte zu fassen. Ich möchte gerne von Ihnen erfahren, ob Sie nur 20% des niedersächs. Kulturguts schützenswert finden.
Mit freundlichen Grüßen,
Katharina K. (archäologische Fachkraft in NI)

