Antwort 07.11.2025 von Helge Lindh SPD
Sobald der Ausschuss eine Empfehlung oder Entscheidung veröffentlicht, wird diese entsprechend umgesetzt und öffentlich bekannt gemacht.
Sobald der Ausschuss eine Empfehlung oder Entscheidung veröffentlicht, wird diese entsprechend umgesetzt und öffentlich bekannt gemacht.
Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses haben sich die Mitglieder*innen des Wahlprüfungsausschusses einvernehmlich Anfang September dazu entschieden, dass ein Zwischenstand zu den Einsprüchen des BSW nach außen kommuniziert werden kann
Die Bewertung dieser Frage hängt von dem Ergebnis des Wahlprüfungsausschusses ab.
