Antwort 16.03.2026 von Mark Helfrich CDU
Der von Ihnen angesprochene Antrag der Fraktion Die Linke unterschätzt die Komplexität der Besteuerung erheblich und stellt den Zusammenhang zwischen Erben und Steuern sehr verkürzt dar.
Der von Ihnen angesprochene Antrag der Fraktion Die Linke unterschätzt die Komplexität der Besteuerung erheblich und stellt den Zusammenhang zwischen Erben und Steuern sehr verkürzt dar.
Jein. Auf jeden Fall ist es keine Entscheidung der Präsidentin, sondern der Bürgerschaft, ob/wie in der Volksgesetzgebung etwas geändert wird.
Die Ausgestaltung der Volksgesetzgebung ist Aufgabe der Hamburgischen Bürgerschaft und nicht des Senats. Deshalb steht es Frau Veit als Präsidentin der Bürgerschaft selbstverständlich frei, sich zu diesem und zu anderen parlamentarischen Themen öffentlich zu äußern.