Antwort 10.07.2026 von Till Steffen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
§ 188 StGB stuft die Ehre von Politikerinnen und Politikern nicht höher ein als die anderer Menschen
§ 188 StGB stuft die Ehre von Politikerinnen und Politikern nicht höher ein als die anderer Menschen
Ich verstehe die Sorgen vieler Psychotherapeuten. Der Gesetzentwurf wird aktuell beraten, Auswirkungen werden geprüft und Versorgung bleibt zentral.
Unter folgendem Link finden Sie die Informationen über die Zuständigkeit der Regelung von Feiertagen in Deutschland.

Ich stehe zur Bundeswehr und zu den Soldatinnen und Soldaten, die als Parlaments- und Verteidigungsarmee im Angriffsfall Leib und Leben für uns alle einsetzen
Die Niederlassungserlaubnis ist ein aufenthaltsrechtlicher Status; hier ist die Einzahlung von 60 Monaten in die Rentenkasse ein sinnvoller Beleg dafür, dass jemand wirtschaftlich Fuß gefasst hat.