Antwort 05.10.2023 von Martin Dulig SPD
Die Regelung der Flughafenentgelte obliegt dem Flughafenunternehmer.
Die Regelung der Flughafenentgelte obliegt dem Flughafenunternehmer.
Letztlich kann jede Kommune frei entscheiden, ob sie ein solches kommunal getragenes Projekt in einem entsprechend vorhandenen Windvorranggebiet umsetzen möchte
Der Versuch, den Begriff "Populismus", abgeleitetet aus dem Lateinischen, "Populus", d.h. Volk, als etwas Unseriöses darzustellen, scheitert.