Antwort 05.12.2023 von Dominik Lorenzen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nein, da es sich nicht um eine Begünstigung handelt, die einer Beihilfe gleichkommt.
Nein, da es sich nicht um eine Begünstigung handelt, die einer Beihilfe gleichkommt.
Ich halte die AfD für gefährlich.
Laut Bundesinnenministerium tritt die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft
Wenn, was derzeit - leider - nicht der Fall ist, die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verbotsverfahren gegeben sind, halte ich es für geboten, dieses anzustreben.
Angesichts dessen, dass immer mehr Menschen in einer demokratischen Wahl die AfD wählen ist es unsere Aufgabe, die AfD im politischen Diskurs zu stellen. Wir müssen mit den AfD-Wählerinnen und -Wählern im Gespräch bleiben und vor allem eine Politik machen, die die Herausforderungen angeht.