Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Den AfD-Antrag haben wir sorgsam geprüft. In der Endabwägung konnten wir nicht zustimmen, die vorgeschlagene konkrete Umsetzung ist vielfach kritikwürdig.
In erster Linie schafft das Selbstbestimmungsgesetz staatliche Diskriminierung ab und führt ein Verfahren ein, mit dem der Geschlechtseintrag und Vorname selbstbestimmt vor dem Standesamt geändert werden kann.
Es ist wichtig zu betonen, dass dieses Gesetz keine Auswirkungen auf laufende Asylverfahren hat
In der Regel fordern die Parlamentarier das verantwortliche Bundesministerium einstimmig auf, dass es Verstöße wie etwa unwirtschaftliche Entscheidungen bei Auslandsliegenschaften überprüft und Konsequenzen zieht, damit keine Steuergelder verschwendet werden
Wenn die Fragen geklärt sind erfolgt auch eine Abstimmung in der Fraktion (inzwischen ja so positiv abgeschlossen) und es ist allerdings so, dass im Regelfall, ich bin sicher auch hier, das klare Mehrheitsvotum dann akzeptiert wird.