Antwort 06.01.2025 von Hakan Demir SPD
Eine Niederlassungserlaubnis ist keine Voraussetzung für eine Einbürgerung
Eine Niederlassungserlaubnis ist keine Voraussetzung für eine Einbürgerung
Immerhin wurde die Todestrafe in Russland inzwischen abgeschafft.
Sehr geehrter Herr O.,