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Portrait von Constanze Krehl
Antwort von Constanze Krehl
SPD
• 03.06.2009

(...) Diese empfiehlt Ihnen sich von Ihrer alten Krankenkasse eine Bescheinigung über abgelaufene Beschäftigungsverhältnisse im Ausland (Bescheinigung E 104) ausstellen zu lassen. Mit dieser Bescheinigung können Sie einer tschechischen Krankenkasse vorweisen, dass bereits ein entsprechendes Beschäftigungs- und damit Versicherungsverhältnis vorlag, was in der Regel den Eintritt erleichtert. Darüber hinaus sollten Sie aus meiner Sicht aber auch prüfen, ob es möglich ist, sich im Rahmen einer Familienversicherung über Ihre Frau bei einer tschechischen Krankenkasse mitzuversichern - sofern Sie dies nicht bereits getan haben. (...)

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