
(...) Dies gehört zur Aufsichtspflicht des Verwaltungsrates. Vor diesem Hintergrund war seine damalige Entscheidung zugunsten Nikolaus Brenders genauso verfassungsmäßig wie die Entscheidung vom 27. November 2009. (...)
(...) Dies gehört zur Aufsichtspflicht des Verwaltungsrates. Vor diesem Hintergrund war seine damalige Entscheidung zugunsten Nikolaus Brenders genauso verfassungsmäßig wie die Entscheidung vom 27. November 2009. (...)
(...) Schon auf dem Hanauer Parteitag im Frühjahr 2009 forderte die hessische FDP die strikte Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und in den Gremien ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den verschiedenen Vertretern aus gesellschaftlichen, politischen und religiösen Gruppen. Auch die FDP-Bundestagsfraktion hat sich schon immer dafür ausgesprochen, die Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk neu zu organisieren. Wir brauchen eine professionelle, unabhängige und externe Aufsicht. (...)
(...) November 2009 in der Sache ZDF-Chefredakteur jedoch keine Notwendigkeit erkennen. (...) Ein Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit liegt hier nicht vor. (...) Das heißt aber nicht, dass dieses System ohne Kontrolle sein kann. (...)
(...) Wichtig ist mir aber in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass auch Reformüberlegungen, wie ein Expertenmodell des Rundfunkrats, oder ein verändertes Berufungsverfahren diskutiert werden müssen. Denn nur ein freies Mandat der Rundfunkräte kann die Staatsferne auch in Zukunft sicherstellen und dem Rundfunk die Wahrnehmung seiner Legitimations- und Kontrollfunktion ermöglichen. (...)
(...) Das machtpolitische Kernproblem bei SWIFT war, dass wir den CDU Minister nicht zwingen konnten, auch weil es keine ausdrückliche Regelung im Koalitionsvertrag gab, die zwingend zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten geführt hätte. (...)