Antwort 30.07.2024 von Frauke Heiligenstadt SPD
Die Reform der Steuerklassen soll zum 1. Januar 2030 in Kraft treten. Daher ändert sich in den nächsten fünf Jahren erst einmal nichts.
Die Reform der Steuerklassen soll zum 1. Januar 2030 in Kraft treten. Daher ändert sich in den nächsten fünf Jahren erst einmal nichts.
Die Überlegungen zur Einführung einer Widerspruchsregelung bei Organspenden stehen ganz am Anfang. Niemand muss fürchten, gegen seinen Willen Spender zu werden.
Eine Überarbeitung unseres heute schon sehr guten Tierschutzgesetzes muss einen spürbaren Mehrwert für das Wohl unserer Heim-, Wild- und Nutztiere haben.
Wie Sie selbst schon richtig schreiben, hat das Ganze mit unterschiedlichen Zahlungsterminen zu tun: