Antwort 09.06.2026 von Carmen Wegge SPD
Das geplante Verbot gilt für historische Gegenstände mit Bezug auf die Verfolgung, nicht für persönlichen Besitz.
Das geplante Verbot gilt für historische Gegenstände mit Bezug auf die Verfolgung, nicht für persönlichen Besitz.
Die Absicht ist das Gesetz noch in dieser Legislatur zu verabschieden. Zu konkreten Zeitplänen der LReg kann ich Ihnen nichts sagen, da ich darüber keine Kenntnis habe.
Es ist kurzsichtig, ausgerechnet Einschnitte bei der psychotherapeutischen Versorgung vorzunehmen, denn nicht nur wird dadurch individuelles Leid erhöht, sondern mittelfristig werden auch die Kosten steigen.