Was soll das mit der Chatkontrolle ?
Sehr geehrter Hr. Klüssendorf ! Als Privatperson habe ich ein Recht auf Privatsphäre. Wie kommen Politiker, die vom Volk bezahlt werden, auf so eine Idee ? Ich lehne dieses Vorhaben klar ab !
Sehr geehrter Frau H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Seit vier Jahren wird auf europäischer Ebene über das Vorhaben der EU-Kommission zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder im digitalen Raum verhandelt. Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, Anbieter digitaler Dienste zu verpflichten, Kommunikationsinhalte – auch in verschlüsselter Kommunikation – auf Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern zu überprüfen, bei Verdacht zu melden und entsprechende Inhalte zu entfernen.
Federführend für das nun laufende Trilogverfahren auf EU-Ebene ist für Deutschland das Bundesministerium des Innern unter CSU-Innenminister Dobrindt, der im Innenausschuss im Deutschen Bundestages dazu berichten wird. Da die Regelungen sensible Daten und die Überwachung von Kommunikationsdiensten betreffen, wird sich das Innenministerium in dieser Sache eng inhaltlich mit der SPD-Justizministerin Stefanie Hubig abstimmen, die für die rechtliche Bewertung und Einordnung innerhalb der Bundesregierung der Verordnung zuständig ist.
Für uns bleibt jedoch in der Sache der Koalitionsvertrag maßgeblich. Dort haben wir vereinbart, die Vertraulichkeit privater Kommunikation im Netz zu schützen. Die Bundesregierung wird auf europäischer Ebene auf dieser Grundlage verhandeln.
Anlasslose Kommunikationsüberwachung muss in einem Rechtsstaat tabu sein. Der Staat darf Messenger auch nicht dazu zwingen, Nachrichten vor Versendung massenhaft mitzulesen. Solchen Vorschlägen wird Deutschland auf EU-Ebene nicht zustimmen.
Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt das Anliegen, Missbrauchsdarstellungen wirksam zu bekämpfen – eine klare Rechtsgrundlage und ein koordiniertes europäisches Vorgehen sind dafür unabdingbar. Besonders sensibel ist der Teil des Vorschlags, der sich nicht nur auf öffentliche Plattformen, sondern auch auf private digitale Kommunikation bezieht – etwa Messenger oder E-Mail. Für uns ist klar: Der Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikationsinhalte ist ein hohes Gut und dennoch muss sexualisierte Gewalt an Kindern konsequent und effektiv verfolgt und noch andauernder Missbrauch verhindert werden.
Ich hoffe ich konnte Ihnen unsere Position sowie die Entscheidungsmechanismen zu dem Thema verständlich aufzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Tim Klüssendorf

