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Carsten Linnemann
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Frage von Yvonne S. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, die Richtlinienpsychotherapie dauerhaft vollständig extrabudgetär zu vergüten und die Finanzierung der Weiterbildung jetzt gesetzlich abzusichern?

Sehr geehrter Herr Linnemann,

die Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung setzt einen falschen ökonomischen Anreiz. Eine 50-minütige Psychotherapie lässt sich weder beschleunigen noch parallel erbringen. Wird zusätzliche Behandlung nicht vollständig vergütet, werden Mehrarbeit, Anstellungen und zusätzliche Kapazitäten unattraktiv.

Das spart keine Kosten, sondern verlagert sie in Krankengeld, Klinikbehandlungen, Erwerbsminderung, Jugendhilfe und Schulabsentismus.

Bitte sprechen Sie deshalb unmittelbar mit der Bundespsychotherapeutenkammer sowie den psychotherapeutischen Berufsverbänden. Nötig sind eine verlässliche extrabudgetäre Vergütung und die im Koalitionsvertrag zugesagte Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung.

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