Antwort 22.09.2026 von Thorsten Frei CDU
Ich habe mich zwar gegen eine pauschale Übergangsfrist von fünf Jahren ausgesprochen, zugleich aber betont, dass es Vertrauensschutz geben muss.
Ich habe mich zwar gegen eine pauschale Übergangsfrist von fünf Jahren ausgesprochen, zugleich aber betont, dass es Vertrauensschutz geben muss.
Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass die Aufenthaltsdauer während des Asylverfahrens nur anzurechnen ist, wenn der Ausländer unanfechtbar als Asylberechtigter anerkannt ist oder ihm internationaler Schutz zuerkannt wurde.
Sobald es hierzu mehr Klarheit und konkrete Ergebnisse gibt, melde ich mich gerne noch einmal bei Ihnen und informiere Sie über den aktuellen Stand.
Mein Ziel war der Erhalt der Kleingartenanlage Hiltrudstraße (0582/IX). Leider wurde hier durch die damalige Bezirksstadträtin der Linken Baurecht geschaffen.