Antwort 17.09.2025 von Hubertus Heil   SPD
Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung um 5,4 % zum 1. Juli 2025 erfolgt automatisch nach der Entwicklung des Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes.
Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung um 5,4 % zum 1. Juli 2025 erfolgt automatisch nach der Entwicklung des Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes.
Nach einer Namens- und/oder Geschlechtsänderung bleibt der alte Name/Geschlecht im Grundbuch, bis eine Berichtigung beantragt wird
Mit Blick auf die noch ausstehende Wahl bin ich meinem Gewissen verpflichtet
Den neuesten Nachrichten ist zu entnehmen, dass sich die Koalitionsfraktionen über den Sommer zum Ende der sitzungsfreien Zeit auf eine neue Kandidatin verständigt haben.