Warum war der Täter von Friedland unter einer Union-geführten Bundesregierung trotz der Ankündigung von Friedrich Merz im Januar noch auf freiem Fuß?
Hallo Herr Throm,
nach der Tat von Aschaffenburg sagte der heutige Bundeskanzler Friedrich Merz, das eine von ihm geführte Bundesregierung unter anderem folgende Maßnahme Zitat „sofort“ ergreifen werde:
(…) ausreisepflichtige Personen, die aufgegriffen werden, dürfen nicht mehr auf freien Fuß gesetzt werden. Sie müssen in Ausreisegewahrsam oder in Ausreisehaft genommen und so schnell wie möglich abgeschoben werden. (…)
Der Täter wurde nach der Tat zweimal aufgegriffen und wieder auf freien Fuß gesetzt. Warum bricht die CDU hier mit einer zentralen innenpolitischen Ankündigung?
Viele Grüße!

Der perfide Angriff von Friedland hat mich sehr bewegt. Der Rechtsstaat muss solche Taten mit allen Mitteln verhindern.
Zu Ihrer Frage: Die Ankündigung von Bundeskanzler Friedrich Merz zielt auf konsequenten Gewahrsam für Ausreisepflichtige. Die Bundesregierung hat die Möglichkeit geschaffen, sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung festzulegen und Pflichtanwalt bei Abschiebehaft/Ausreisegewahrsam abschaffen, um Verfahren zu beschleunigen. Der Bundesinnenminister hat darüber hinaus die Kontrollen unserer Grenzen angeordnet, sodass vermeintliche Asylbewerber nicht mehr derart leicht in unser Land kommen.
Warum war der Verdächtige dennoch frei?
In der konkreten Tat haben die Ermittlungsbehörden zunächst keine Beweise für eine Tatbeteiligung des Täters gehabt. Später wurde er dann verhaftet.
Generell handelt es sich bei dem Täter um einen abgelehnten Asylbewerber. Weil Anordnung von Abschiebehaft aber eine richterliche Entscheidung und Länderzuständigkeit für Vollzug und Antragstellung voraussetzt kann der Bund nicht den Einzelfall entscheiden. Ich fordere schon länger einen Ausreisearrest für Straftäter, die nicht freiwillig gehen. Der Koalitionsvertrag sieht das auch endlich vor, die Umsetzung ist in Arbeit.
Die Abschiebung nach Litauen wäre seit März 2025 möglich gewesen. Das spricht für ein mögliches Vollzugs- bzw. Entscheidungsversagen auf Landes- und Gerichtsebene. Wir müssen insgesamt strukturell nachbessern.
Mein Kurs bleibt: Konsequenz statt Lücken – rechtssichere Ingewahrsamnahme, zügige Rückführung, weniger Hürden im Verfahren. Gleichzeitig erwarte ich auch von den Ländern, dass sie Anträge stellen, Haftplätze vorhalten, Beschlüsse ausschöpfen.