Aus pragmatischen Gründen hat man diese Regelung in Pandemiezeiten verändert - aus meiner Sicht zurecht für die Zeit der Pandemie! Eine telefonische Krankschreibung half in der Pandemie, war vorher und ist auch nachher jedoch nicht zwingend notwendig.
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Bürgerinnen und Bürger sowie Journalistinnen und Journalisten müssen die Möglichkeit haben, Verwaltungshandeln nachzuvollziehen. Dieses Recht sollte nicht leichtfertig eingeschränkt werden.
Unabhängig davon, dass ich darüber nicht abstimmen kann, halte ich es für sehr wichtig, dass staatliches Handeln nachvollziehbar bleibt und Informationsrechte nicht ohne überzeugende Begründung eingeschränkt werden.
Zunächst stelle ich gerne klar: Eine faktische Abschaffung des IFG, wie von vielen befürchtet, wird es mit der SPD-Bundestagsfraktion nicht geben!
Zunächst stelle ich gerne klar: Eine faktische Abschaffung des IFG, wie von vielen befürchtet, wird es mit der SPD-Bundestagsfraktion nicht geben!
Der Beschluss des Koalitionsausschusses, in dem unter anderem der Nachweis eines „berechtigten Interesses“ erwähnt wird, ist noch kein Gesetz.