Antwort 02.09.2025 von Bernd Krückel CDU
Die pauschale Beihilfe ist laut Koalitionsvertrag ausdrücklich für Personen vorgesehen, die "am Anfang des Beamtenverhältnisses" stehen.
Die pauschale Beihilfe ist laut Koalitionsvertrag ausdrücklich für Personen vorgesehen, die "am Anfang des Beamtenverhältnisses" stehen.
Auch die Anpassung der Diäten folgt einem klaren Verfahren.
Zur inneren Sicherheit in Deutschland habe ich ausführlich bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts Stellung genommen.

Als Sozialdemokratin unterstütze ich genossenschaftliches Engagement ganz grundsätzlich und denke, dass dies in der Energiewende noch viel stärker zum Tragen kommen sollte.
In Frankreich ist das Autobahnnetz weitgehend privatisiert, aber durch den Staat klar reguliert.