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Bärbel Bas
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Frage von ilona p. •

bürgergeld NULLrunde. wenn das sie glücklich macht, bitte. wie stehne sie z diäten NULLrunde?

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Sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Anpassung des Regelbedarfs des Bürgergelds ist das Ergebnis einer gesetzlich festgelegten Berechnungsformel. Diese berücksichtigt gleichermaßen die Entwicklung der Preise und die Entwicklung der Löhne. Im Jahr 2024 gab es eine sehr deutliche Erhöhung um rund 12 Prozent. Seitdem ist die Inflation aber wieder zurückgegangen. Die Berechnung für 2026 ergibt unter anderem deshalb keine weitere Erhöhung.

Auch die Anpassung der Diäten folgt einem klaren Verfahren. Zwar schreibt das Bundesverfassungsgericht vor, dass die Abgeordneten selbst ihre Diäten festlegen. Damit dies nicht willkürlich geschieht, haben wir Abgeordnete uns auf eine Kopplung an den sogenannten Nominallohnindex geeinigt – also an die allgemeine Lohnentwicklung in Deutschland. Auf diese Weise gab es in der Vergangenheit sowohl Nullrunden als auch sogar eine Senkung, wie etwa 2021 in Folge der Corona-Krise. Eine automatische Senkung des Regelbedarfs des Bürgergelds ist hingegen nicht möglich.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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