Da ausschließlich die Rechtsqualität der Regelungen zur Lehrverpflichtung an der HS Bund beanstandet wurden, bestehen aus Sicht des BMI an den Inhalten des Rahmenmodells und an dem Umfang der Lehrverpflichtung keine rechtlichen Zweifel
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Bisher haben die zuständigen Stellen die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an den Hochschulen des Bundes in Form von Verwaltungsvorschriften festgelegt. Zur Erhöhung der Rechtssicherheit soll die Lehrverpflichtung künftig durch höherrangige Rechtsvorschriften normiert werden.
Wann und ob dies geschieht, entscheiden die Fraktionen und kann ich noch nicht sagen
Ich empfehle Ihnen daher, Ihre Frage direkt über das Kontaktformular der Bürgerkommunikation im BMI an das zuständige Ministerium zu richten.
aufgrund jüngerer Rechtsprechung zur Lehrverpflichtung an der HS Bund hatte das BMI geprüft, ob die Regelung durch Verwaltungsvorschrift eine ausreichend rechtssichere Rechtsgrundlage darstellt.
Das daraufhin überarbeitete Modell sieht einen für die gesamte HS Bund geltenden Rahmen der Lehrverpflichtung vor.