Antwort 03.09.2026 von Catarina dos Santos-Wintz CDU
Am 22. Juli hat das Europäische Parlament zunächst nicht über die endgültige europäische Regelung zur sogenannten Chatkontrolle entschieden.
Am 22. Juli hat das Europäische Parlament zunächst nicht über die endgültige europäische Regelung zur sogenannten Chatkontrolle entschieden.
Deutschland hat der befristeten Übergangsregelung zugestimmt. Sie erlaubt freiwillige Maßnahmen, nicht aber eine Kontrolle sämtlicher privater Nachrichten.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an die Bundesregierung.
Ich bin nicht Mitglied des Europäischen Parlaments.
Wir Grüne wollen den Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt erleichtern, etwa durch eine Verbesserung des „Budgets für Arbeit“.
Tatsächlich gibt es zwischen dem deutschen und dem schweizerischen Rentensystem einige Unterschiede. Ob das Schweizer Modell insgesamt besser für Deutschland geeignet wäre, lässt sich nicht pauschal beantworten.