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Kurz gesagt: Rentenbeiträge müssen den Rentnern und Beitragszahlern dienen. Gesamtstaatliche Aufgaben gehören in den Bundeshaushalt - transparent, ehrlich und nachvollziehbar.

Bundeszuschüsse finanzieren versicherungsfremde Leistungen. Ziel ist ein stabiles Rentenniveau, faire Beiträge und generationengerechte Finanzierung.
Welche Leistungen als versicherungsfremd – oder anders ausgedrückt: als nicht beitragsgedeckt – anzusehen sind, lässt sich aber nicht eindeutig festlegen. Daher werden die nicht beitragsgedeckten Leistungen auf Grundlage einer engen und einer erweiterten Abgrenzung bestimmt.
Das Ansinnen, medizinisch gebotene Zahnbehandlungen die Krankenversicherten künftig selbst tragen zu lassen, hält die WerteUnion demnach für vollständig inakzeptabel.