Systemwidrige Verwendung von Rentenbeiträgen: Wann thematisiert Ihre Fraktion die fehlende Steuerdeckung für versicherungsfremde Leistungen im Bundestag?
Sehr geehrter Herr Becker, als Bürgerin aus Ihrem Wahlkreis beobachte ich mit Sorge, wie die Bundesregierung das Äquivalenzprinzip der Rentenversicherung aushöhlt. Milliardenbeträge für versicherungsfremde Leistungen werden systemwidrig aus Beitragsmitteln statt aus Steuern finanziert. Dies stellt eine massive versteckte Belastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar. Während für andere Projekte (Stichwort: Sondervermögen/Schulden) enorme Mittel mobilisiert werden, bleibt die Lücke in der DRV bestehen. Dazu 3 Fragen: 1. Plant Ihre Fraktion eine parlamentarische Initiative (z.B. Kleine Anfrage), um die exakte Höhe der jährlichen Unterdeckung durch den Bundeszuschuss offenzulegen? 2. Wie bewerten Sie die aktuelle Prioritätensetzung im Haushalt zu Lasten der Rentenbeitragszahler? 3. Welche konkreten gesetzlichen Änderungen fordern Sie, um die versicherungsfremden Leistungen vollständig steuerfinanziert zu decken? Ich erwarte eine Stellungnahme. MfG K. S.
Sie sprechen einen Punkt an, den ich für zentral halte: Die gesetzliche Rentenversicherung darf nicht stillschweigend zu einer verdeckten Finanzierungsquelle für gesamtgesellschaftliche Aufgaben gemacht werden. Beiträge zur Rentenversicherung sind keine allgemeine Steuer. Sie werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt, damit daraus Rentenansprüche entstehen und das Vertrauen in das System erhalten bleibt.
Die AfD kritisiert seit langem, dass sogenannte nicht beitragsgedeckte bzw. versicherungsfremde Leistungen nicht sauber genug von beitragsgedeckten Rentenleistungen getrennt werden. Solche Leistungen können politisch gewollt sein; dann müssen sie aber ehrlich und transparent aus Steuermitteln finanziert werden. Es ist nicht gerecht, wenn Beitragszahler über ihre Rentenbeiträge Aufgaben tragen, die eigentlich der Staat insgesamt zu verantworten hat.
Zu Ihrer ersten Frage: Ja, die AfD-Fraktion hat dieses Thema parlamentarisch aufgegriffen und wird es weiter verfolgen. Es gab bereits Kleine Anfragen zur fehlenden Transparenz bei nicht beitragsgedeckten Leistungen sowie Anträge, die eine transparente und faire Finanzierung der Rentenversicherung fordern. Auch ich halte es für richtig, jährlich klar auszuweisen, welche Leistungen beitragsgedeckt sind, welche nicht beitragsgedeckt sind und in welcher Höhe eine Unterdeckung durch zu niedrige Bundeszuschüsse entsteht.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die aktuelle Prioritätensetzung zulasten der Beitragszahler ist aus meiner Sicht falsch. Wer zusätzliche politische Leistungen beschließt, muss deren Finanzierung offen in den Bundeshaushalt einstellen. Alles andere verschleiert Kosten und belastet Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Rentner indirekt über Beiträge oder geringere Spielräume im Rentensystem.
Zu Ihrer dritten Frage: Notwendig wäre eine gesetzliche Neuordnung der Rentenfinanzierung. Dazu gehören eine verbindliche Abgrenzung zwischen beitragsgedeckten und nicht beitragsgedeckten Leistungen, eine getrennte Darstellung in Haushalten und Rentenversicherungsberichten sowie eine stufenweise vollständige Steuerfinanzierung der nicht beitragsgedeckten Leistungen. Neue, vom Gesetzgeber veranlasste Leistungen müssten künftig von Anfang an aus Bundesmitteln finanziert werden.
Kurz gesagt: Rentenbeiträge müssen den Rentnern und Beitragszahlern dienen. Gesamtstaatliche Aufgaben gehören in den Bundeshaushalt - transparent, ehrlich und nachvollziehbar.

