Antwort 26.02.2026 von Claudia Maicher BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mit dieser Einstufung der gesamten AfD als „erwiesen rechtextrem“ ist eine notwendige Voraussetzung für ein erfolgreiches Verbotsverfahren nunmehr erfüllt.
Mit dieser Einstufung der gesamten AfD als „erwiesen rechtextrem“ ist eine notwendige Voraussetzung für ein erfolgreiches Verbotsverfahren nunmehr erfüllt.
Auch ein Verkauf wäre kein Königsweg. Das Land Berlin hat das Grundstück nach langem Rechtsstreit zurückerhalten und kann nun wieder selbst über die Entwicklung verfügen.

Wir Grüne kritisieren seit Langem, dass der Berliner Senat den Abriss vorantreibt statt zu prüfen, wie die bestehende Substanz weiter genutzt werden kann.