Antwort 26.08.2026 von Petra Vandrey BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Volksentscheide sind ernst zu nehmen. Eine Vergesellschaftung muss den verfassungsrechtlich gebotenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren.
Volksentscheide sind ernst zu nehmen. Eine Vergesellschaftung muss den verfassungsrechtlich gebotenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren.
Da öffentliche Foren oftmals von interessierten Personen und Lobbygruppen missbräuchlich genutzt werden, habe ich mich entschieden, grundsätzlich keine Fragen auf „Abgeordnetenwatch“ zu beantworten
Ich unterstütze das Anliegen, die psychotherapeutische Versorgung zu sichern.
Umsetzung des Entschließungsantrags nach der Sommerpause