Antwort 01.07.2026 von Ole Thorben Buschhüter SPD
Hamburg hat sich dafür entschieden, auf der Grundlage des Elektromobilitätsgesetzes des Bundes (EmoG), auf das Sie Bezug nehmen, auf die Erhebung von Parkgebühren für E-Fahrzeuge zu verzichten.
Hamburg hat sich dafür entschieden, auf der Grundlage des Elektromobilitätsgesetzes des Bundes (EmoG), auf das Sie Bezug nehmen, auf die Erhebung von Parkgebühren für E-Fahrzeuge zu verzichten.