Antwort 27.07.2026 von Hülya Düber CSU
Ein Verbotsverfahren sollte nur eingeleitet werden, wenn die Erfolgsaussichten belastbar sind.
Ein Verbotsverfahren sollte nur eingeleitet werden, wenn die Erfolgsaussichten belastbar sind.
Die Beratungen zur geplanten EU Regelung finden auf europäischer Ebene statt. Als Mitglied des Niedersächsischen Landtages habe ich darauf keinen unmittelbaren Einfluss, dennoch nehme ich die Rückmeldungen und Bedenken aus der Bevölkerung sehr ernst.
Ihre Sorge um den Schutz der Privatsphäre bei gleichzeitig notwendigem Kinderschutz kann ich nachvollziehen. Was dieses Thema anbelangt, bleibt für mich weiterhin der Koalitionsvertrag maßgeblich, in dem wir vereinbart haben, die Vertraulichkeit privater Kommunikation im Netz zu schützen. Auf dieser Grundlage verhandelt die Bundesregierung auch weiterhin auf europäischer Ebene.