
Besonders die im §1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) geregelte und umgangssprachlich als „Sozialauswahl“ bezeichnete Regelung ist zwar gut gemeint, aber in der Praxis oft problematisch
Besonders die im §1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) geregelte und umgangssprachlich als „Sozialauswahl“ bezeichnete Regelung ist zwar gut gemeint, aber in der Praxis oft problematisch
Das letzte Mal, als Deutschland das mit der Zwangsarbeit versucht hat, war Europa sehr lange sauer auf uns.
Ein gesichertes Erbe wird mit staatlich angeleiteter Investition zu einer garantierten Rendite nach Vorbild der Deutschen Telekom führen. Das wird schon!
Die Mietpreisbremse gilt nur für die Neuvermietung von Wohnungen, sie gilt nicht für bestehende Mietverträge. Damit benachteiligt die Mietpreisbremse keine jungen Menschen, sondern sie deckelt die Miete für alle Menschen, die eine neue Wohnung suchen.
Wir halten es für notwendig, dass alle Einkommensarten zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherungen beitragen