
Nach unserem Kenntnisstand ändert sich bei der Anrechnung der Erwerbsminderungsrente strukturell nichts
Nach unserem Kenntnisstand ändert sich bei der Anrechnung der Erwerbsminderungsrente strukturell nichts
Die innerhalb der Bundesregierung zuständigen Ressorts - das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie das Bundesministerium der Finanzen - prüfen derzeit die Auswirkungen der im Rahmen des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes vorgesehenen Reform der Hinzuverdienstgrenzen der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamten- und die Soldatenversorgung.
Es ist in der Tat auch in meinen Augen ungerecht, dass Vorruheständler bei dieser Regelung und ebenso schon im September bei der allgemeinen Energiepreispauschale leer ausgegangen sind,