Die Einführung einer sog. Ersatzstimme ist meines Erachtens aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Auch inhaltlich habe ich hier aufgrund des Bestimmtheitsgrundsatzes Bedenken.
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Antwort 01.03.2026 von Andreas Schwarz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 02.03.2026 von Andreas Stoch SPD
Das Wahlrecht, das 2022 neu eingeführt wurde, ist bislang noch nicht angewendet worden. Erst nach der kommenden Wahl wird sich zeigen, wie es sich in der Praxis bewährt. Ich halte es deshalb für sinnvoll, zunächst Erfahrungen zu sammeln und die konkreten Auswirkungen sorgfältig auszuwerten, bevor erneut über Änderungen diskutiert wird.
Antwort 04.03.2026 von Oliver Hildenbrand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für die Landtagswahl am 8. März 2026 gilt ein neues Wahlrecht.
Antwort ausstehend von Andreas Winhart AfD
Antwort ausstehend von Jens Spahn CDU
Antwort 03.03.2026 von Daniela Ludwig CSU
Durch die Ablösung des umstrittenen Heizungsgesetzes durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz kehrt die volle Entscheidungsfreiheit zu den Eigentümern zurück. Diese können selbst am besten beurteilen, welche Heizung technisch und vor allem wirtschaftlich in das eigene Gebäude passt.