Antwort 02.04.2026 von Heidi Reichinnek Die Linke
Allerdings gilt: Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses braucht es die Unterstützung von mindestens einem Viertel der Abgeordneten im Bundestag.
Allerdings gilt: Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses braucht es die Unterstützung von mindestens einem Viertel der Abgeordneten im Bundestag.
In dieser Wahlperiode ist eine entsprechende Änderung des WEG nicht Teil des Koalitionsvertrages. Allerdings sieht die WEG-Änderung 2020 eine Evaluierung nach sieben Jahren vor, um Nachjustierungsbedarf zu prüfen. Hier werden wir erneut ansetzen.
Sehr geehrte Frau M.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.
