Antwort 02.08.2026 von Thorsten Rudolph SPD
Die Budgetierung soll künftiges Ausgabenwachstum steuern. Das bisherige Honorarvolumen bleibt der Psychotherapie erhalten.
Die Budgetierung soll künftiges Ausgabenwachstum steuern. Das bisherige Honorarvolumen bleibt der Psychotherapie erhalten.
Ich werde für die Abschaffung der Haltefrist stimmen, da ich sie für eine Gerechtigkeitslücke halte, die geschlossen werden muss.
Eine komplette Entbudgetierung aller Fälle - und damit die Beibehaltung der bisherigen Regelung - konnte in den Verhandlungen leider nicht erreicht werden
Begonnene Behandlungen sollen unabhängig vom Jahr 2027 bis zu ihrem Abschluss weitergeführt werden können, und für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie schwer psychisch erkrankten Menschen sollen dauerhafte extrabudgetäre Ausnahmen gelten.