Dr. Thorsten Rudolph
Thorsten Rudolph
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Frage von Thomas L. •

Macht es Sinn, bei die Psychotherapie zu budgetieren - obwohl dort keine Mengenausweitung möglich ist?

Sehr geehrter Herr Rudolph, ich beziehe mich auf eine Ihrer Antworten hier in Bezug auf die Psychotherapie. Dort nehmen Sie Bezug zur Budgetierung mit dem Argument, es habe Mengenausweitungen gegeben. Andererseits wollen Sie sich dafür einsetzen, dass sich die Versorgung nicht verschlechtert. Die Finanzkommission Gesundheit hat selbst darauf hingewiesen, dass eine Mengenausweitung im Bereich Paychotherapie aufgrund der zeitbezogenen Leistungen nicht stattfindet. Eine Budgetierung führt nur zu einem, nämlich zu einer Verminderung von Behandlungsplätzen (die Menge kann nämlich nicht ausgeweitet werden) - und wir haben jetzt schon zu wenige - denn es gibt keine adäquate Bedarfsplanung. Setzen Sie sich doch bitte dafür ein, diesen Unsinn zu beenden. Vielen Dank.

Dr. Thorsten Rudolph
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Sie sprechen einen wichtigen Punkt an. Tatsächlich muss man zwischen zwei unterschiedlichen Ebenen unterscheiden.

Richtig ist, dass einzelne Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Leistungsmenge aufgrund der zeitgebundenen Leistungen kaum beliebig ausweiten können. Genau darauf verweist auch die Finanzkommission Gesundheit in ihrem Bericht. Die besondere Vergütungssystematik der Psychotherapie beruht gerade auf diesem Umstand.

Davon zu unterscheiden ist jedoch die Entwicklung der Versorgung insgesamt. Die Finanzkommission stellt fest, dass die Zahl der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie die Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen seit Jahren kontinuierlich zunehmen und die Ausgaben in diesem Bereich deutlich stärker gestiegen sind als in der übrigen vertragsärztlichen Versorgung. Sie begründet ihren Vorschlag zur Rückführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung deshalb mit einer besseren Ausgabensteuerung auf Systemebene – nicht mit einer individuellen Mengenausweitung einzelner Praxen. 

Im parlamentarischen Verfahren war mir besonders wichtig, dass die Neuregelung nicht zu einer unmittelbaren Einschränkung der bestehenden psychotherapeutischen Versorgung führt. Das bisher extrabudgetär gezahlte Vergütungsvolumen – im Jahr 2025 rund 3,9 Milliarden Euro – wird zum weit überwiegenden Teil in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt und damit nicht gekürzt. Zugleich wird gesetzlich sichergestellt, dass dieses Honorarvolumen auch innerhalb der Gesamtvergütung weiterhin ausschließlich für psychotherapeutische Leistungen zur Verfügung steht und nicht zugunsten anderer Fachgruppen umverteilt wird.

Bereits begonnene Behandlungen sind zunächst für das Jahr 2027 vor Honorarkürzungen geschützt; darüber hinaus haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, die Versorgungskontinuität in einem ergänzenden Gesetzgebungsverfahren auch über 2027 hinaus bis zum Abschluss der Behandlung sicherzustellen. Gleichzeitig soll die Vergütung künftig stärker am tatsächlichen Versorgungsbedarf ausgerichtet werden. Ergänzend sollen besonders dringliche und komplexe Behandlungsfälle sowie vulnerable Patientengruppen weiterhin gezielt außerhalb der Budgetierung berücksichtigt werden. Deshalb ist kurzfristig nicht mit einem Abbau bestehender Behandlungsplätze zu rechnen. Gleichwohl wird sorgfältig zu beobachten sein, ob die neue Vergütungssystematik den künftig notwendigen Ausbau der psychotherapeutischen Versorgung erschwert. 

Ich teile Ihre Auffassung, dass die psychotherapeutische Versorgung angesichts der langen Wartezeiten nicht schlechter werden darf. Entscheidend wird deshalb sein, die Auswirkungen der Neuregelung sorgfältig zu evaluieren und gegebenenfalls nachzusteuern, falls sich Verschlechterungen bei Wartezeiten oder Versorgungsangebot zeigen sollten. Zugleich müssen die angekündigten Reformen der Bedarfsplanung und der Patientensteuerung zügig umgesetzt werden, damit die Versorgung tatsächlich stärker am Bedarf der Patientinnen und Patienten ausgerichtet wird. 

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Rudolph

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