Einbürgerung, Zuschläge während Elternzeit: Muss ich die Ausländerbehörde, die für meinen Antrag zuständig ist, informieren, wenn das Baby geboren ist?
Sehr geehrter Herr Demir,
ich habe soeben meinen Antrag auf Einbürgerung eingereicht. Ich bin schwanger und werde mein Baby in einigen Monaten zur Welt bringen. Das Baby wird einen deutschen Pass haben, da ich hier einen festen Wohnsitz habe und es in Berlin geboren wird.
Meine Frage: Da ich dann Elterngeld erhalte, werde ich irgendwann wahrscheinlich Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen (wahrscheinlich in etwa 9 Monaten ab jetzt).
Ich habe nicht vor, Bürgergeld zu beantragen.
Muss ich die Ausländerbehörde, die für meinen Antrag zuständig ist, informieren, wenn das Baby geboren ist? Und ob/wann ich das Wohngeld und den Kinderzuschlag erhalte?
Vielen Dank schon mal,
Mit freundlichen Grüßen
IL