Sehr geehrter Herr Heil,wieso dürfen junge Menschen unter 25,dessen Eltern oder Elternteil Wohngeld bezieht nicht von Paragraph 11a Abs.7 SGBII genauso profitieren wie Bürgergeldempfänger.
Sehr geehrter Herr Heil,da ich angenommen habe,daß der Paragraph 11a Abs.7 SGB II auch für unter 25jährige von wohngeldempfangende Eltern bzw Elternteile gilt,habe ich jetzt ein Problem mit dem Wohngeldamt der Stadt P.. Warum werden Empfänger von Wohngeld gegenüber denen von Bürgergeld dahingehend benachteiligt?
Mit freundlichen Grüßen
Miriam G.

Sehr geehrter Frau G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
§ 11a Abs. 7 SGB II gilt ausschließlich im Kontext des Bürgergeldes (SGB II) und kann rechtlich nicht auf das Wohngeld übertragen werden. Das Wohngeld richtet sich nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) und hat eigene Regeln zur Einkommensermittlung und Freibeträgen; daraus können im Vergleich zum Bürgergeld unterschiedliche Ergebnisse entstehen.
Für Ihren konkreten Fall empfehle ich Ihnen, das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil