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Frage von Simon S. •

Wie stehen Sie zur "Neuauflage" der EU-weiten Vorratsdatenspeicherung?

Sehr geehrter Herr Ferber,

neben dem Thema der "Chatkontrolle" hat die EU unter der Dänischen Ratspräsidentschaft auch das Thema der Vorratsdatenspeicherung neu aufgekocht und deshalb eine Abfrage an die Mitgliedstaaten Versand, um Feedback für einen potenziellen Gesetzesentwurf einzuholen [1]. Die Dabei gestellten Forderungen gehen weit über die in Deutschland schon kontroverse Speicherung von IP-Adressen hinaus. Auch Standtordaten, Gesprächsprotokolle oder Metadaten von Chats sollen hier vorrätig gespeichert werden [1, 2].

Wie stehen Sie zu dieser Forderung? Ist eine so weitreichende Speicherung Grundrechtlich vertretbar?

Vielen Dank für ihre Antwort.

Quellen:

1. https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2025/10/2025-09-17_Council_Presidency_Data-Retention_Presidency-Paper_WK-11640.pdf

2. https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2025/10/2025-10-03_Council_Secretariat_Access-to-data_State-of-play_st13029.pdf

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr S.,

 

Vielen Dank für Ihre Frage hier auf Abgeordnetenwatch.

 

Ich habe meine Haltung zur "Chat-Kontrolle" auch hier auf diesem Portal bereits sehr klar gemacht. Einer allgemeinen Chatkontrolle werde ich nicht zustimmen.

 

Ihre Frage zu einer möglichen EU-weiten Vorratsdatenspeicherung enthält allerdings jede Menge Spekulationen. Die Berichte von Netzpolitik.org gehen auf eine Abfrage der Dänischen Ratspräsidentschaft an die restlichen EU-Mitgliedstaaten zurück. Darin werden die Staaten aufgefordert, mögliche Vorschläge beizusteuern, wie Zugang zu elektronischen Kommunikationsmitteln für Strafverfolgung und strafrechtliche Ermittlungen rechtskonform ermöglicht werden kann. Der Europäische Gerichtshof ist vor elf Jahren zu der Entscheidung gekommen, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht EU-rechtskonform ist.

 

Selbstverständlich gilt auch bei diesem Thema, dass ein guter Ausgleich zwischen Bekämpfung schwerer Straftaten und Privatsphäre der Bürger eingehalten werden muss. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es aber noch keinen entsprechenden Gesetzesvorschlag, zu dem ich Stellung nehmen kann. Auf Basis eines einfachen Fragebogens kann ich noch keine Abwägung treffen.

 

Ich hoffe ich konnte Ihr Anliegen zufriedenstellend darlegen und verbleibe

 

mit freundlichen Grüßen

 

Ihr

Markus Ferber, MdEP

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