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Michael Thews
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Frage von Max F. •

Sehr geehrter Herr Thews, wie stehen Sie zu dem neuen Gesetz, das die belanglose Speicherung von IP-Adressen für einen Monat ermöglicht? Welche Bedenken oder Unterstützungen haben sie?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr F.

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Mindestspeicherung von IP-Adressen.

In den Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und Union haben sich die Parteien darauf geeinigt, eine dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen einzuführen. Diese Speicherung ist sowohl europa- als auch verfassungsrechtskonform.

Ich bin der Meinung, dass wir die wichtige Arbeit unserer Strafvollzugsbehörden, gerade bei der Bekämpfung von Kinderpornografie, unterstützen müssen. Hierbei soll die Mindestspeicherung von IP-Adressen helfen. Die Mindestspeicherung von IP-Adressen ist in Europa möglich, seitdem der Europäische Gerichtshof das Speichern von IP-Adressen bei der Kriminalitätsbekämpfung für zulässig erklärt hat. 

Die Verhandler:innen der SPD haben hierbei dafür gesorgt, dass die Länge der Mindestspeicherung unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und des Datenschutzes abgewogen wurde. Es darf bei einem solchen Vorhaben nicht um Massenüberwachung oder um die Überwachung Unschuldiger gehen.

Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Anfrage. Für weitere Anliegen (gerne auch direkt an meine Mail-Adresse michael.thews@bundestag.de) stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Thews

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