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Thorsten Frei
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Frage von Andrea S. •

Wieso halten Sie eine Anpassung des Selbstbestimmungsgesetzes für erforderlich?

Sehr geehrter Herr Frei,

den Medien entnehme ich dass Sie es für erforderlich halten das Selbstbestimmungsgesetz im Hinblick auf Missbrauch anzupassen.

Anlass war der aktuelle Fall des geplanten Haftantritts von Frau Liebich in einer Justizvollzugsanstalt für Frauen.

Meine Frage an Sie wäre warum Sie eine Anpassung des Selbstbestimmungsgesetzes für nötig erachten wo doch dieses Gesetz zwar ermöglicht den Registereintrag für das Geschlecht und den Vornamen zu ändern, aber nach §6 Absatz 2 keinerlei Zutritte regelt? Hier entscheidet doch sinngemäß die Vollzugsanstalt ob Frau Liebich die Haft dort antreten kann. Aus meiner Sicht ist durch §6 Absatz 2 der Schutz auch in Bezug auf andere Dienste und Bereiche gegeben sofern es gerechtfertigt ist.

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