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Matthias Hiller
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Frage von Serap D. •

1. Warum werden Strafverfahren gegen Politiker:innen a. geführt b. nicht geführt? 2. Welche kriminologischen Aspekte spielen dabei eine Rolle?

Mich interessieren insbesondere Ihre praktischen Erfahrungen und persönlichen Einschätzungen jenseits dessen, was man sonst in Zeitungen oder der Literatur liest - gerne auch möglichst offen und konkret, idealerweise anhand von Beispielen. Vielen Dank :)

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau D.,

vielen Dank für Ihre Anfrage hier auf abgeordnetenwatch.de.

Strafverfahren gegen Abgeordnete werden aus den gleichen Gründen eingeleitet wie gegen alle Bürgerinnen und Bürger. Lediglich die in Artikel 46 GG geregelte Immunität stellt eine besondere Regelung zum Schutz der Arbeit von Bundestagsabgeordneten dar, schützt aber nicht vor Strafe.
Zu den kriminologischen Aspekten kann ich Ihnen nichts sagen, dafür sind die Ermittlungsbehörden zuständig und zum Glück hatte ich selbst bislang keine praktischen Berührungspunkte mit entsprechenden Verfahren gegen Abgeordnete.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Hiller MdB

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