Wann wird sich die Bundesregierung bzw. der Bundestag mit der bestehenden Inländerdiskriminierung bei Familienzusammenführungen gem. Art. 6 GG befassen?
Sehr geehrter Herr Dr. Frei,
ich nehme Bezug auf Paragraf 28 AufenthG in Verbindung mit Art. 6 GG/Visumhandbuch, am 1.7.2025 geändert. Ich bin deutscher Staatsbürger, in Bangladesch geborener IT-Spezialist, seit über 10 Jahren ununterbrochen in D in geordneten Verhältnissen mit eigener Mietwohnung & in unkündbarem Angestellten-verhältnis im ÖD (Uni Potsdam) lebend. Vor 18 Monaten hatte ich einen Antrag auf Familienzusammenführung bei der dt Botschaft in Dhaka gestellt, um meine noch in Dhaka lebende Frau nach D zu holen. Trotz mehrfacher Versuche dort, konnte man mir keinen Termin für den Beginn des Visum-Verfahrens mitteilen, da andere wissenschafts- bzw. bildungspolitische Regierungsvorgaben für bengalische Studienbewerber (ohne dt. Pass & dt. Sprachkenntnissen) scheinbar Vorrang bei der Bearbeitung von Visumanträgen haben. Ich fühle mich bei meiner Familienplanung als Inländer diskriminiert! Bitte bringen Sie das Problem im BT zur Sprache, verkürzen Sie die Wartezeiten für Deutsche
Sehr geehrter Herr S.,
ich stimme Ihnen zu, dass die Bearbeitung weiterhin zu lange dauert: Die Wartezeiten variieren je nach der von Ihnen beantragten Visumkategorie. Aufgrund der enormen Nachfrage müssen sowohl Antragsteller für ein Studentenvisum als auch Antragsteller für ein Familienzusammenführungsvisum mit einer Wartezeit von mehreren Jahren rechnen, bis sie einen Termin bei der Botschaft in Dhaka in Bangladesch erhalten – so zumindest die Selbstauskunft der Botschaft (https://dhaka.diplo.de/bd-en/service/2689418-2689418?openAccordionId=item-2689428-2-panel).
Die Botschaft verfügt offenbar nicht über die erforderlichen personellen Kapazitäten und Ressourcen für Maßnahmen, die diesen Zustand verbessern. Angesichts der kontinuierlich und erheblich steigenden Zahl von Anträgen können kurzfristige Ad-hoc-Maßnahmen die Wartezeiten nicht nachhaltig verkürzen: Überstunden der Konsularbeamten müssten entweder finanziell (wofür im Haushalt kein Spielraum besteht) oder durch Freizeitausgleich vergütet werden, was die Bearbeitungskapazitäten der Visumabteilung nicht verbessern würde.
Ich kann Ihnen versichern: Die Visumabteilung nimmt so viele Visumanträge wie möglich entgegen und bearbeitet diese. Zu Wartezeiten kommt es, wenn die Nachfrage nach Visa die Kapazitäten der Botschaft zur zügigen Bearbeitung der Anträge übersteigt. Eine Erweiterung dieser Kapazitäten ist aufgrund von Budget- und Personalengpässen leider nicht kurzfristig in Sicht. Die Botschaft arbeitet mit einem Budget und einer Mitarbeiterzahl, die durch das vom Deutschen Bundestag zu verabschiedende, jährliche Haushaltsgesetz festgelegt sind. Finanzielle und personelle Ressourcen sind knapp, und nur deutsche Konsularbeamte, die eine spezielle akademische Ausbildung absolviert haben, sind gesetzlich befugt, Visa auszustellen.
Ich nehme Ihr Anliegen ernst und werde Ihre Erfahrungen an meine fachlich zuständigen Kolleginnen und Kollegen weitergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

