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Thorsten Frei
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Frage von Vincent S. •

Wann wird sich die Bundesregierung bzw. der Bundestag mit der bestehenden Inländerdiskriminierung bei Familienzusammenführungen gem. Art. 6 GG befassen?

Sehr geehrter Herr Dr. Frei,

ich nehme Bezug auf Paragraf 28 AufenthG in Verbindung mit Art. 6 GG/Visumhandbuch, am 1.7.2025 geändert. Ich bin deutscher Staatsbürger, in Bangladesch geborener IT-Spezialist, seit über 10 Jahren ununterbrochen in D in geordneten Verhältnissen mit eigener Mietwohnung & in unkündbarem Angestellten-verhältnis im ÖD (Uni Potsdam) lebend. Vor 18 Monaten hatte ich einen Antrag auf Familienzusammenführung bei der dt Botschaft in Dhaka gestellt, um meine noch in Dhaka lebende Frau nach D zu holen. Trotz mehrfacher Versuche dort, konnte man mir keinen Termin für den Beginn des Visum-Verfahrens mitteilen, da andere wissenschafts- bzw. bildungspolitische Regierungsvorgaben für bengalische Studienbewerber (ohne dt. Pass & dt. Sprachkenntnissen) scheinbar Vorrang bei der Bearbeitung von Visumanträgen haben. Ich fühle mich bei meiner Familienplanung als Inländer diskriminiert! Bitte bringen Sie das Problem im BT zur Sprache, verkürzen Sie die Wartezeiten für Deutsche

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