Setzen Sie sich dafür ein, dass als zukünftige Finanzierung für die nicht beitragsgedeckten Leistungen der Deutschen Rentenversicherung die Schenkungs- und Erbschaftssteuer erhöht wird?
Guten Tag Klingbeil,
die Rentenkommission schlägt vor, dass die nicht beitragsgedeckten Leistungen der Rentenversicherung zukünftig aus dem Bundeshaushalt gezahlt werden sollen. Die Deutsche Rentenversicherung beziffert den Beitrag mit ca. 40 Mrd. Als Gegenfinanzierung zum vollständigen Ausgleich bietet aus meiner Sicht sich eine Veränderung der Schenkungs- und Erbschaftssteuer an.Beim Verschenken und Vererben sollte daher auf alle diese Beträge eine Mindestabgabe von 10 % erhoben werden. Auf den verbleibenden Restbetrag würden dann die geltenden Freibeträge angerechnet werden. Jeder Mensch sollte jedoch nur noch einen maximalen lebenslangen Freibetrag von 800.000 € für alle seine erhalten Schenkungen und Erbbeträge nutzen können.
Die Zahl der bisher möglichen Mehrfachnutzungen der Freibeträge wird so deutlich verringert. Diese Veränderung der Steuerberechnung wirkt dem aktuelle West-Ost-Gefälle bei Vererbungen und der immer weiterer aufgehenden Schere zwischen Arm und Reich entgegen

