Finanzielle Doppelbelastung im dualen Studium: Welche Lösungen gibt es für Studierende mit zwei Wohnsitzen, v. a. in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt wie München?
Im dualen Studium haben viele Studierende das Problem, dass sie zwei Wohnsitze finanzieren müssen – am Studienort und am Praxiseinsatzort. Ohne zusätzliche Minijobs ist das oft nicht machbar. Besonders in Städten wie München ist es unrealistisch, die Wohnung aufzugeben, da man später kaum wieder eine bekommt. Welche politischen Ansätze oder Unterstützungsmodelle sehen Sie, um diese finanzielle Doppelbelastung für dual Studierende abzufedern und praktikable Lösungen zu schaffen?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Situation von Studierenden ist uns besonders wichtig und wir sehen sie. Zuletzt gaben in einer Befragung des Statistischen Bundesamtes etwa die Hälfte der Studierenden an, sich von den Wohnkosten finanziell überlastet zu fühlen.
Nicht zuletzt deswegen haben wir eine Debatte zur Situation Studierender und der Hochschulen im Plenum beantragt und einen Antrag für eine sofortige, grundlegende Reform des BAföG in den Bundestag eingebracht (https://dserver.bundestag.de/btd/21/022/2102234.pdf <https://dserver.bundestag.de/btd/21/022/2102234.pdf). In diesem Antrag fordern wir, im BAföG die Wohnpauschale deutlich anzuheben und an die lokalen Stufen im Wohngeld anzulehnen. Dadurch würde die Wohnpauschale die ortsüblichen Vergleichsmieten abbilden und kompensieren. Das ist vor allem für Dual-Studierende mit einem praxisintegrierenden Studium interessant, da diese BAföG-berechtigt sind. Zugleich würden wir das BAföG gerne für Teilzeitstudierende öffnen, wodurch auch ein relevanter Teil Dual-Studierende antragsberechtigt für BAföG würde.
Zudem wissen wir um die Problematik der teilweise sehr geringen Vergütung im Dualen Studium, was in der Folge zu großen finanziellen Sorgen bei den Studierenden führt. Ein großer Teil der Studierenden mit einem ausbildungsintegrierenden Dualen Studium ist von jeder Regelung zum Mindestlohn oder Mindestausbildungsvergütung ausgenommen, so zum Beispiel, wenn das Curriculum des Studiums die Arbeit als "Plichtpraktikum" ausweist. Wir setzen uns daher dafür ein, dass eine Regelung zur Mindestausbildungsvergütung in das Berufsbildungsgesetz (BBiG) aufgenommen wird. Der praktische Arbeitsanteil eines Dualen Studiums muss fair und angemessen vergütet werden, gerade in Zeiten steigender Kosten und hoher Mieten. Auch möchten wir Sie auf die Möglichkeit hinweisen, dass Sie, wenn Sie im Dualen Studium auch einen Ausbildungsabschluss nach BBiG oder Handwerksordnung (HwO) erwerben, potenziell antragsberechtigt für Berufsausbildungsbeihilfe (kurz "BAB") sein könnten. Dieses dient dazu, gerade bei zu geringen Ausbildungsvergütungen abzusichern, dass die Lebenshaltungskosten bewältigt werden können.
Zudem würden auch Dualstudierende von unseren Plänen zur Schaffung bezahlbaren Wohnraum profitieren. Insoweit fordern wir:
- bundesweites Förderprogramm für gemeinnützige Wohnungsunternehmen
- Scharfstellen der Mietpreisbremse
- Stopp des Mietwuchers
- Regionaler Mietenstopp in angespannten Wohnungsmärkten
- Nebenkostenbremse durch ein Ende der Grundsteuerumlage auf Mieter*inne
- Aufwuchs des Förderprogramms Junges Wohnen auf 1 Milliarde pro Jahr schon für 2026
Viele Grüße
Team Dröge
